3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, führte einen Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Eingabe vom 11. Februar 2018 verzichtete die Gemeinde auf eine Stellungnahme. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 28. Februar 2019 die Abweisung der Beschwerde. Auf Verlangen des Rechtsamts reichte die Gemeinde am 26. März 2019 die Akten sämtlicher Baubewilligungsverfahren auf den Parzellen Reichenbach im Kandertal Grundbuchblatt Nr. E.________ und Nr. F.________ sowie einen Auszug des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 30. August 2018 ein.