Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 4. Januar 2019 erteilte die Gemeinde Reichenbach im Kandertal die Baubewilligung inklusive der drei beantragten Ausnahmebewilligungen (Unterschreitung der Dachneigung des Dachschleppers nach Art. 16 GBR1, Unterschreitung des Gebäudeabstands nach Art. 33 GBR, Unterschreitung der Raumhöhe nach Art. 67 BauV2). 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 31. Januar 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 4. Januar 2019 und die Erteilung des Bauabschlags.