e) Schliesslich stehen dem Vorhaben auch keine überwiegenden Interessen entgegen. Durch den Austausch der sechs alten Panels durch sechs neue Antennenmodule an der bestehenden Mastkonstruktion wird das Orts- und Landschaftsbild nicht zusätzlich belastet. Dies folgt aus dem Fachbericht Raumplanung und Landschaftsschutz vom 2. Juli 2019 der Abteilung Orts- und Regionalplanung des AGR. Dass sich in der Nähe des Antennenstandorts ein Naturschutzgebiet befindet, vermag an der schlüssigen Beurteilung dieser Behörde nichts zu verändern. Was die Strahlung der geplanten Mobilfunkanlage anbelangt, so nimmt diese zwar durch die Erhöhung der Sendeleistung zu.