nen in der Bauzone vorzuziehen ist. Mit einem oder mehreren neuen Antennenstandorten in der Bauzone würden solche Zonen zusätzlich belastet, ohne dass damit für die Nichtbauzone etwas gewonnen werden könnte. Mit der Kritik, wonach die Beschwerdegegnerin von der Nichtbauzone aus die Bauzone mit Mobilfunk versorgen wolle und es sich bei der S.________strasse nicht um eine Transitstrasse handle, können die Beschwerdeführenden nichts zu ihren Gunsten ableiten.