min.ch/bafu > Themen > Elektrosmog > Newsletter) 13/16 BVD 110/2019/189 ort innerhalb der Bauzonen aufgrund einer Gesamtsicht und unter Beachtung aller massgebenden Interessen als sehr viel vorteilhafter erweist, beispielsweise weil die Antenne auf bereits bestehende Anlagen montiert werden kann und so kein zusätzlicher Bodenverbrauch resultiert sowie Alternativstandorte innerhalb der Bauzone objektive Nachteile hätten.36