Je nach Sendeleistung der Anlage und Frequenz gelten unterschiedliche Grenzwerte. Gemäss dem Bericht "Mobilfunk und Strahlung" vom 18. November 2019 sind 5G-Antennen bezüglich Funktechnik und Strahlung mit den heute verfügbaren 4G-Frequenzen vergleichbar.32 Der Anlagegrenzwert für Sendeanlagen für Mobilfunk und drahtlose Teilnehmeranschlüsse ist im Anhang 1 der Ziffer 64 NISV festgelegt. Diese lautet wie folgt: