a) Die Beschwerdeführenden bringen ausserdem vor, die momentanen Abnahme- und Kontrollmessungen seien zu ungenau. Erwiesenermassen sei mit Abweichungen von +/- 45 % zu rechnen. Mit solchen ungenauen Messgeräten könne die Einhaltung des Strahlungsgrenzwertes gar nicht belegt werden. Der Kanton Zug habe daher für den 5G-Ausbau ein Moratorium ausgesprochen. Die Beschwerdeführenden leiten daraus ab, dass auch der Kanton Bern nicht in der Lage sei, seinem Vollzugsauftrag nachzukommen.