Daran ändert auch das von den Beschwerdeführenden zitierte Urteil 1C_97/2018 vom 3. September 2019 des Bundesgerichts nichts. Wie von den Beschwerdeführenden zutreffend ausgeführt, fordert darin das Bundesgericht das BAFU zwar auf, erneut eine schweizweite Kontrolle des ordnungsgemässen Funktionierens der QS-Systeme durchführen zu lassen oder zu koordinieren. Gleichzeitig hält das Bundesgericht jedoch fest, dass nicht auf ein generelles Versagen der QS-Systeme geschlossen werden könne. So seien weder das Ausmass der Abweichungen noch deren Auswirkungen auf die Strahlenbelastung an den OMEN bekannt. Zudem würden entsprechende Feststellungen bezüglich anderer Kantone fehlen.