d) Wie ausgeführt, werden hier die adaptiven 5G-Antennen gleich behandelt wie konventionelle Antennen. Damit kann ihr Betrieb in den bestehenden QS-Systemen der Mobilfunkbetreiberinnen sowie in der Datenbank des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) korrekt abgebildet werden.27 Dass die QS-Systeme grundsätzlich funktionieren, wurde vom Bundesgericht zudem mehrfach bestätigt.28 Daran ändert auch das von den Beschwerdeführenden zitierte Urteil 1C_97/2018 vom 3. September 2019 des Bundesgerichts nichts.