Dies bedeutet aber nicht, dass sich der Betrieb von 5G in kleineren Funkzellen nicht umsetzen lässt. Dazu kommt, dass die 5G-Technologie nicht nur im Frequenzband 3'400 MHz, sondern auch in tieferen Mobilfunkfrequenzen, d.h. in den Frequenzen von 700 MHz bis 2,6 Gigahertz (GHz), einsetzbar ist.24 Auch in diesem Punkt ist die Beschwerde unbegründet. 7. Qualitätssicherungssystem