d) Ins Leere stossen die Beschwerdeführenden schliesslich mit der Kritik, die deklarierte Sendeleistung für die adaptiven 5G-Antennen sei unglaubwürdig, weil diese eine geringe Reichweite aufweisen. Zutreffend ist zwar, dass sich durch eine geringere Sendeleistung der Versorgungsradius des Gebiets, d.h. die Funkzelle, verkleinert und es demzufolge für eine qualitativ gute 5G- Versorgung mehr Antennenstandorte braucht. Dies bedeutet aber nicht, dass sich der Betrieb von 5G in kleineren Funkzellen nicht umsetzen lässt.