Szenario. Danach werden die adaptiven Antennen nach den Empfehlungen des BAFU wie konventionelle Antennen behandelt (vgl. Erwägung 4). Die tatsächliche Strahlung der adaptiven Antennen wird damit bei der Berechnung überschätzt. Dies wirkt sich positiv auf die Immissionssituation aus. Nach der überzeugenden Einschätzung der kantonalen Fachstelle für Immissionsschutz hält die geplante Anlage die Grenzwerte der NISV ein und ist bewilligungsfähig.23 An dieser Beurteilung ändert auch der Bericht von Herrn F.________ vom 6. Januar 2020 nichts.