c) Die maximale Sendeleistung, mit der die Mobilfunkanlage betrieben werden soll, wird durch die Angaben der Baugesuchstellerin im Standortdatenblatt definiert. Gemäss dem Standortdatenblatt beträgt die maximale, bewilligte Sendeleistung für das Frequenzband 3'400 MHz für die drei adaptiven Sendeantennen, d.h. die Antennen mit den Laufnummern 7, 8 und 9, je 1'500 Watt (ERP).22 Dabei handelt es sich gemäss der schlüssigen Stellungnahme der kantonalen Fachstelle für Immissionsschutz vom 11. Dezember 2019 um die gesamte Summenleistung aller 64 Einzelantennen, aus denen die geplante adaptive Antenne "Air 6488" besteht.