_ vom 6. Januar 2020, den sie mit ihren Schlussbemerkungen vom 8. Januar 2020 einreichten. Schliesslich bringen die Beschwerdeführenden vor, die adaptiven 5G-Antennen hätten mit der deklarierten Sendeleistung lediglich eine Reichweite von 400 m. Damit lasse sich nicht einmal der Dorfrand von Aarwangen bedienen. Auch aus diesem Grund seien die Angaben im Standortdatenblatt unglaubwürdig.