a) Die Beschwerdeführenden rügen zusammengefasst, die ausgewiesenen Sendeleistungen im Standortdatenblatt für die 5G-Sendeantennen im Frequenzband 3'400 MHz (Laufnummern 7, 8 und 9) seien unglaubwürdig. Der vorgesehene Antennentyp "Air 6488" könne mit einer weit höheren Leistung betrieben werden als im Standortdatenblatt deklariert sei. Die Sendeleistung pro Antenne betrage 25'000 Watt (ERP) und nicht 1'500 Watt (ERP). Dies führe zu einer massiven Überschreitung des Anlagegrenzwertes, besonders am OMEN Nr. 2. Dazu verweisen die Beschwerdeführenden auf den Bericht von Herrn F.________ vom 6. Januar 2020, den sie mit ihren Schlussbemerkungen vom 8. Januar 2020 einreichten.