Dies wurde von den Beteiligten aber bemerkt, was in der Kollektiveinsprache vom 17. Juni 2019 zum Ausdruck kommt. Darin kritisierte die Beschwerdeführerin 11 besonders den geplanten Einsatz der 5G-Sendean- tennen. Dass die 5G-Antennen Gegenstand des Vorhabens sind, lässt sich aber nur anhand des aktuellen Standortdatenblattes ableiten. Damit kann davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeführerin 11 die Kollektiveinsprache vom 17. Juni 2019 in Kenntnis des massgebenden Standortdatenblattes verfassen konnte. Der Umstand, dass die Bauverwaltung Aarwangen der Beschwerdeführerin 11 zuerst das falsche Standortdatenblatt zusandte, ändert daran nichts.