b) Die Beschwerdeführenden kritisieren in ihrer Beschwerde wiederum, während der Auflageund Einsprachefrist sei das massgebliche Standortdatenblatt vom 5. Oktober 2018 (Revision 1.55) nicht durchgehend aufgelegen. Auch habe die Bauverwaltung Aarwangen der Beschwerdeführerin 11 zuerst ein falsches Standortdatenblatt zugesandt. Erst mit E-Mail vom 2. Juli 2019 habe die Beschwerdeführerin 11 das richtige Standortdatenblatt erhalten. In Kenntnis dieses Standortdatenblattes habe die Beschwerdeführerin 11 der Vorinstanz am 13. Juli 2019 nochmals eine Einsprache eingereicht.