rechnerischen Beurteilung gleich zu behandeln wie konventionelle Antennen.16 Solange adaptive Antennen rechnerisch wie herkömmliche Antennen behandelt werden, ist die erwähnte NISV-Än- derung, die die adaptiven Antennen gegenüber den konventionellen Antennen privilegiert, irrelevant. Die Beurteilung bleibt so für die betroffene Bevölkerung einer Mobilfunkanlage auf der sicheren Seite. Die Herausgabe der neuen Vollzugshilfe des BAFU muss nicht abgewartet werden.