b) Mit Blick auf den Ausbau der 5G-Netze hat der Bundesrat am 17. April 2019 eine Änderung der NISV beschlossen.14 Diese ist am 1. Juni 2019 in Kraft getreten. Unter anderem wurde mit der Änderung festgelegt, dass die besondere Abstrahlcharakteristik von adaptiven Antennen berücksichtigt werden soll. Im Vergleich zu den bisher eingesetzten Sendeantennen können adaptive 12 Vgl. Fachbericht Raumplanung und Landschaftsschutz vom 2. Juli 2019, pag. 206 der Vorakten des Regierungs- statthalteramts Oberaargau 13 Vgl. pag. 62 der Vorakten des Regierungsstatthalteramts Oberaargau 14 Vgl. zum Ganzen: Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung