Stellungnahme vom 14. November 2019 hielt das AGR ergänzend fest, ein äquivalenter Ersatz des bestehenden Standorts durch einen oder mehrere Standorte innerhalb der Bauzone scheine nicht möglich. Für den vorliegenden Standort würde auch nichts gewonnen, da am gleichen Standort auch die Firma Sunrise eine Mobilfunkanlage betreibe.