Zusätzlich beantragten sie, eventualiter sei das Baugesuch neu zu publizieren und zu sistieren. Mit Instruktionsverfügung vom 24. Januar 2020 zog das Rechtsamt der BVD die Archivakten RA Nr. 110/2018/162 zu den amtlichen Akten und stellte den Beschwerdeführenden das Dokument "Standortbegründung Umbau" der Beschwerdegegnerin vom 3. Juni 2019 zu. Dazu nahmen die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 17. Februar 2020 ausführlich Stellung. Auf die vorliegenden Akten, die Rechtsschriften und die Stellungnahmen der Fachbehörden wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen