6. Die Beschwerdegegnerin teilte mit Schreiben vom 20. Dezember 2019 mit, die Fach- und Amtsberichte würden zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass geben und bestätige die bisher gestellten Anträge und Ausführungen. In der Eingabe vom 6. Januar 2020 erklärte die Vorinstanz, sie verzichtete auf die Einreichung weiterer Schlussbemerkungen. Sie beantragte erneut die Beschwerdeabweisung. Die Beschwerdeführenden hielten in den Schlussbemerkungen vom 8. Januar 2020 im Wesentlichen an ihren Anträgen und Ausführungen in der Beschwerde fest. Zusätzlich beantragten sie, eventualiter sei das Baugesuch neu zu publizieren und zu sistieren.