Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. Die Abteilung Immissionsschutz hielt in der Stellungnahme vom 11. Dezember 2019 fest, ihre Beurteilung habe ergeben, dass die geplante Anlage die Bestimmungen der NISV5 erfülle und damit bewilligungsfähig sei. Die Gemeinde Aarwangen äusserte sich in der Eingabe vom 27. November 2019 nicht zur Beschwerde und stellte auch keinen Antrag. Die Parteien erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.