5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Ferner holte es bei der Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Wirtschaft (AWI) eine Stellungnahme zur nichtionisierenden Strahlung (NIS) ein.4 Das AGR beantragte in seiner Stellungnahme vom 14. November 2019 die Abweisung der Beschwerde. Auch die Beschwerdegegnerin beantragte in der Beschwerdeantwort vom 27. November 2019, es sei die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. In der Vernehmlassung vom 28. November 2019 stellte ebenfalls die Vorinstanz den Antrag, die