In der Sache kritisieren sie, die Angaben im Standortdatenblatt zu den 5G-Antennen seien unglaubwürdig. Sie befürchten auch, die Strahlung der 5G-Antennen im Frequenzband 3'400 Megahertz (MHz) wirke sich schädlich auf die Gesundheit der Bevölkerung aus. Weiter machen sie geltend, das bestehende Qualitätssicherungssystem (QS-System) genüge nicht, um die 5G-Strahlung zu kontrollieren. Ausserdem bemängeln sie, es bestünde keine zuverlässige Methode, um die Strahlung von 5G-Anlagen zu messen. Schliesslich stellen sie sich sinngemäss auf den Standpunkt, die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG seien nicht erfüllt.