4. Gegen den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts vom 8. Oktober 2019 und die Ausnahmebewilligung des AGR erhoben die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 5. November 2019 Beschwerde bei der BVD. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Gesamtentscheids und die Verweigerung der Baubewilligung. Eventualiter beantragen sie die Neupublikation des Baugesuchs. In formeller Hinsicht machen sie geltend, während der Auflagefrist sei nicht durchgehend das massgebliche Standortdatenblatt aufgelegen. In der Sache kritisieren sie, die Angaben im Standortdatenblatt zu den 5G-Antennen seien unglaubwürdig.