3. In der Folge publizierte das Regierungsstatthalteramt das Baugesuch erneut in den Ausgaben des Anzeigers Oberaargau vom 16. Mai und 23. Mai 2019 und in der Ausgabe des Amtsblatts des Kantons vom 15. Mai 2019. Dagegen reichten unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprachen ein. Mit Verfügung vom 3. Juli 2019 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG2. Basierend auf dem revidierten Standortdatenblatt vom 5. Oktober 2018 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau das Vorhaben mit Gesamtentscheid vom 8. Oktober 2019 und eröffnete die Verfügung des AGR vom 3. Juli 2019.