2. Diesen Entscheid focht die Beschwerdeführerin 1 mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), an. Mit Entscheid vom 4. März 2019 hob die BVD den Gesamtentscheid und das Baubewilligungsverfahren aufgrund formeller Fehler bis und mit der Publikation von Amtes wegen auf.1 Sie wies die Sache zur weiteren Behandlung an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau zurück.