Die Beschwerdeführerin 1 kritisierte daraufhin, es seien Antennen des Mobilfunkstandards der 5. Generation (5G, New Radio) geplant, wofür es weder Berechnungsgrundlagen noch amtliche Messvorschriften für die Abnahme- und Kontrollmessungen gebe. In der Folge bewilligte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau das Bauvorhaben mit Gesamtentscheid vom 16. November 2018.