degegnerin plant, mit dem Umbau der Mobilfunkanlage die bestehenden Kapazitätsengpässe zu beheben und die Netzabdeckung zu optimieren. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem die Beschwerdeführerin 1 Einsprache. Während des Baubewilligungsverfahrens reichte die Beschwerdegegnerin ein revidiertes Standortdatenblatt, datiert vom 5. Oktober 2018 (Revision 1.55), ein. Dieses wurde den Verfahrensbeteiligten zugestellt. Die Beschwerdeführerin 1 kritisierte daraufhin, es seien Antennen des Mobilfunkstandards der 5. Generation (5G, New Radio) geplant, wofür es weder Berechnungsgrundlagen noch amtliche Messvorschriften für die Abnahme- und Kontrollmessungen gebe.