1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 23. März 2018 bei der Gemeinde Aarwangen ein Baugesuch (datiert vom 1. März 2018) ein für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage auf der Parzelle Aarwangen Grundbuchblatt Nr. D.________. Der Anlagestandort liegt in der Landwirtschaftszone. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen den Ersatz der bestehenden sechs Antennenkörper durch sechs modernere Antennenkörper sowie eine damit verbundene Erhöhung der Sendeleistung. An der Grundkonstruktion des Antennenmasts wird nichts verändert. Die Beschwer-