1. Oktober 2019 der Post übergeben. Er wurde dem Beschwerdeführer 2 am 2. Oktober 2019 zugestellt. Die Beschwerdefrist endete somit am 1. November 2019. Die Beschwerde ist somit innert der Rechtsmittelfrist eingereicht worden. Sie enthält einen Antrag und eine Begründung (Art. 32 Abs. 2 VRPG). Die BVD tritt deshalb auf die Beschwerde ein. 2. Balkongeländer