3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Stellungnahme vom 4. Dezember 2019 beantragt die Gemeinde sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Im Zusammenhang mit dem Baugesuch für das Aufstellen eines Gartenhauses auf dem bestehenden Balkon sei festgestellt worden, dass das bewilligte Geländer noch nicht montiert worden sei. Aus Sicherheitsgründen habe der Gemeinderat deshalb beschlossen, dass das Geländer noch vor den Bauarbeiten des Gartenhauses aufgestellt werden müsse. Falls die Beschwerdeführer das Geländer anders als bewilligt ausführen möchten, stehe es ihnen frei, entsprechende Pläne