Diese hatten unter anderem den Einbau einer dritten Wohnung sowie den Anbau eines Autounterstands mit Flachdach, das als Balkon bzw. Terrasse dienen sollte, zum Inhalt. Der Beschwerdeführer 1 führte die Bauarbeiten selber aus. Sie sind noch nicht ganz abgeschlossen. Insbesondere fehlt noch das Balkongeländer. Der Beschwerdeführer 2 ist Mieter einer Wohnung im Haus des Beschwerdeführers 1 an der H.________strasse 1. Er reichte am 29. April 2019 bei der Gemeinde Inkwil ein Baugesuch ein für das Erstellen eines gedeckten Sitzplatzes bzw. eines Gartenhauses auf dem bestehenden Balkon des Gebäudes auf Parzelle Inkwil Grundbuchblatt Nr. I.________.