von der Beschwerdeführerin auch nicht bestritten. Hinzu kommt, dass nicht erstellt ist, ob die öffentliche Toilettenanlage gratis benutzt werden kann und zu welchen Betriebszeiten sie zur Verfügung steht.26 Die rollstuhlgerechte Toilette muss aber zwingend zu den Betriebszeiten des Gastronomiebetriebes für die allgemeine Nutzung verfügbar sein.27