(…) Die Norm SIA 500 verwendet den Begriff "vorzugsweise". Damit besteht in der Auslegung ein gewisser Spielraum. Im Bahnhofgebäude kann dieser Spielraum zugunsten des Gesuchstellenden ausgelegt werden, wenn bei den beiden eigenen Toiletten ein deutlicher Hinweis mit Wegführung zur öffentlichen rollstuhlgerechten Toilette angebracht wird.»24