Zur Begründung führt sie an, ein Umbau der beiden bereits eingebauten nicht rollstuhlgängigen Toiletten in eine geschlechterneutrale rollstuhlgängige Toilette sei mit enormem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Zudem verkehre in ihrem Gastronomiebetrieb bis anhin eine grosse Anzahl weiblicher Gäste. Damit eine geschlechtsspezifische Diskriminierung vermieden werden könne, müsse mindestens die Hälfte der Toiletteneinheiten für Damen vorgesehen werden.