hat.20 Anlässlich des Behördenbereinigungsgespräches gab die Procap deshalb ihre Beurteilung ab, wonach die Beschwerdeführerin zur Erstellung einer geschlechterneutral zugänglichen, rollstuhlgerechten Toilette zu verpflichten sei. Die SIA-Norm bedarf jedoch einer eingehenderen Auslegung. So bezeichnet die Umschreibung «vorzugsweise» unter mehreren demselben Zweck dienenden Anforderungen jene, deren Erfüllung der Zielsetzung der SIA-Norm am besten entspricht.21 Aus dieser offen formulierten Definition lassen sich keine allgemeingültigen Kriterien herleiten. Auch der nicht näher definierte «Richtwert» räumt einen gewissen Spielraum für die Beurteilung im Einzelfall ein.22