Benutzbarkeit der öffentlich zugänglichen Teile mit ein.6 Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt insbesondere für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, für welche nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Bewilligung für den Bau oder 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 4 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101).