5. Mit Verfügung vom 31. Oktober 2019 nahm das Rechtsamt die Eingabe der Beschwerdeführerin vom 10. Oktober 2019 als Beschwerde gegen den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes vom 11. September 2019 entgegen und führte daraufhin den Schriftenwechsel durch. Der Regierungsstatthalter beantragt in seiner Stellungnahme vom 4. November 2019 die Abweisung der Beschwerde. Auch die Gemeinde beantragt mit Schreiben vom 11. November 2019 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen