Nach einem schriftlichen Austausch mit dem Regierungsstatthalter und nach Einsichtnahme in die Vorakten kam das Rechtsamt jedoch zum Schluss, bei der Eingabe der Beschwerdeführerin handle es sich nicht um ein nachträgliches Projektänderungsgesuch, sondern allenfalls um eine Beschwerde. Da die Beschwerdeführerin ihre Eingabe nicht explizit als Beschwerde bezeichnet hatte, bat das Rechtsamt mit Schreiben vom 22. Oktober 2019 um Mitteilung, ob sie tatsächlich Beschwerde erheben wolle.