4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, erachtete die Eingabe der Beschwerdeführerin vom 10. Oktober 2019 zunächst nicht als Beschwerde, sondern als nachträgliches Projektänderungsgesuch zum Gesamtbauentscheid. Nach einem schriftlichen Austausch mit dem Regierungsstatthalter und nach Einsichtnahme in die Vorakten kam das Rechtsamt jedoch zum Schluss, bei der Eingabe der Beschwerdeführerin handle es sich nicht um ein nachträgliches Projektänderungsgesuch, sondern allenfalls um eine Beschwerde.