3. Die Beschwerdeführerin wandte sich mit «Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung» vom 10. Oktober 2019 an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Sie beantragt sinngemäss, auf die Auflage gemäss Ziff. 3.3.1 des Gesamtentscheids vom 11. September 2019 sei zu verzichten und ihr sei eine Ausnahmebewilligung zu erteilen. Zudem halte sie am unveränderten Baugesuch fest und verlange einen anfechtbaren Bauentscheid. RA Nr. 110/2019/187 Seite 3 von 12