Die Umsetzung dieser Auflage ist durch die Gemeindebaupolizeibehörde Interlaken zu kontrollieren und das Kontrollergebnis dem Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zu melden. Darüber hinaus wird der Gesuchsteller verpflichtet, der Bauverwaltung Interlaken und dem Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli betreffend dem Einbau einer rollstuhlgerechten Toilette ebenfalls innert zwei Monaten nach Rechtskraft des vorliegenden Gesamtbauentscheids je einen angepassten Grundrissplan 1:100 und einen Installationsplan 1:50 einzureichen.»