«3.3.1 Auflagen Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli: Der Bauherrschaft wird die Auflage erteilt, innert zwei Monaten nach Rechtskraft des vorliegenden Gesamtbauentscheids eine rollstuhlgängige Toilette zu erstellen. Die Umsetzung dieser Auflage ist durch die Gemeindebaupolizeibehörde Interlaken zu kontrollieren und das Kontrollergebnis dem Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zu melden.