Beschwerdeführerin am 17. Juni 2019 ein Gesuch um Bewilligung des vorzeitigen Baubeginns und nahm den Einbau des Gastronomiebetriebes inkl. zwei nach Geschlechtern getrennten, nicht rollstuhlgerechten Gästetoiletten ohne Vorliegen der Baubewilligung vor. Der Regierungsstatthalter tolerierte die vorzeitige Eröffnung des Betriebs vorerst und holte erneut einen Fachbericht bei der Procap ein. Die Procap äusserte sich in diesem zweiten Fachbericht nicht abschliessend zur Erstellungspflicht einer rollstuhlgerechten Toilette.