1. Die Beschwerdeführerin reichte am 19. Februar 2019 bei der Gemeinde Interlaken ein Baugesuch (datiert 28.01.2019) für den Einbau eines Gastronomiebetriebes im bestehenden Bahnhofsgebäude auf der Parzelle Interlaken Grundbuchblatt Nr. C.________ ein. Die Parzelle liegt in der Mischkernzone (MK). Die Beschwerdeführerin plante zwei nach Geschlechtern getrennte, nicht rollstuhlgerechte Gästetoiletten einzubauen. Die Gemeinde leitete das Baugesuch am 25. März 2019 zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli weiter.