1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Für die beiden Parkplätze auf der nordöstlichen Seite des Wohnhauses wird der Bauabschlag erteilt und die entsprechenden Auflagen im Bauentscheid der Stadt Thun vom 1. Oktober 2019 (Ziffern 3.3 und 3.4) werden aufgehoben. Im Übrigen wird der Bauentscheid der Stadt Thun vom 1. Oktober 2019 bestätigt und die Beschwerde vom 30. Oktober 2019 abgewiesen.