Umgebungsgestaltungsarbeiten wie Pflanztröge unterhalb der Stützmauer, eine Betonwand, Geländer und Trittsteine. Dieses Vorhaben im südlichen Bereich der Parzelle ist nicht von der Erstellung der beiden Parkplätze abhängig. Es ist deshalb gesondert zu prüfen, ob die Baubewilligung hinsichtlich der Stützmauer und den weiteren Vorhaben im südlichen Bereich der Parzelle bestätigt werden kann (vgl. nachfolgende E. 4). 4. Stützmauer (Erschliessung Baustellenverkehr)