Die Beschwerdeführerin erwähnt, die Ein- und Ausfahrt zu den Parkplätzen sei bereits erstellt.20 Aus den vorhandenen Akten geht nicht hervor, ob diese Aussage zutrifft. Weder der Beschwerdegegner noch die Gemeinde haben sich hierzu im Beschwerdeverfahren vor der BVD geäussert. Sollte die Ein- und Ausfahrt tatsächlich bereits erstellt sein, müsste allenfalls die Gemeinde als Baupolizeibehörde die Sachlage prüfen. h) Das Baugesuch umfasst neben den Parkplätzen im nordöstlichen Bereich der Parzelle auch eine Stützmauer im südlichen Bereich der Parzelle sowie weitere